Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es extra starke Leistungen!
Auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge bieten viele Versicherer den passenden Schutz. Möglich machen es diverse Sonderbedingungen.
Die Highlights
Mitversichert bei Ihrem Elektro- oder Hybridfahrzeug sind unter anderem:
- Ladestationen und Ladekabel
- mobile Ladegeräte einschließlich der Adapter bis 1.000 EUR
- Ladekarte bis 100 EUR
- Akkumulatoren (Batterie):
- Entsorgung
- Schäden wie Blitzschlag und Überspannung
- Neuwertenschädigung je nach Tarif bis 18 oder 24 Monate
- Leistungen bei Kurzschluss und Tierbiss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Akkumulator bis 20.000 EUR
Näheres entnehmen Sie bitte dem Leistungsvergleich.
Treibhausgasminderungsquote: Jetzt THQ-Quote sichern
In 3 Schritten zum jährlichen Bonus
Tarifrechner
Um weitere Informationen über die verfügbaren Tarife zu erfahren, nutzen Sie kostenlos und unverbindlich unseren Tarifrechner:
Angebot
Rufen Sie uns einfach unter 04106 7685-0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes individuelles Angebot:
Leistungsvergleich Kraftfahrt – Elektro-/Hybridfahrzeuge
Barmenia (Adcuri) Adcuri Premium-Schutz AKBs 10/2021 | Allianz Premium AKBs 10/2021 | Alte Leipziger Comfort inkl. Elektro-Plus AKBs 10/2021 | AXA Mobil Komfort mit Premium-Schutz AKBs 05/2021 | Basler All-in AKBs 10/2021 | BavariaDirekt Komfort L inkl. Zusatzpaket AKBs 07/2021 | BGV Exklusiv inkl. Elektro Plus AKBs 08/2021 | Concordia (Concordia oeco LV / BHW) Premium inkl. OECOdrive AKBs 10/2021 | R+V (KRAVAG / Condor Komposit) Kravag KfzPolice | R+V (KRAVAG / Condor Komposit) R+V Kfz-Police-Plus | DA direkt Komfort AKBs 09/2021 | Dialog (Advocard) Premium mit VollkaskoPLUS AKBs 10/2021 | Die Bayerische Pangaea Life E-Drive Prestige | HDI Motor Premium AKBs 10/2021 | Helvetia eCar AKBs 03/2021 | Itzehoer Top Drive inkl. bessergrün | Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt AutoPremium AKBs 09/2021 | Öffentliche Braunschweig Premium inkl. ElektroPlus | Volkswohl Bund (prokundo / Die Dortmunder) prokundo KomfortPlus | Sparkassen-Versicherung Sachsen Autoversicherung inkl. KaskoPlus und Elektroschutz AKBs 09/2021 | SV SparkassenVersicherung (ÖRAG) VEMA-SV Sparkassen Topschutz AKBs 10/2021 | VKB Versicherungskammer Vario inkl. VollkaskoPLUS | Verti Pro Premium | VHV Klassik-Garant EXKLUSIV AKBs 10/2021 | Württembergische (AdamRiese) Premium | Zurich Optimal inkl. Elektro-Plus | |
Elektrofahrzeug/Hybrid | ||||||||||||||||||||||||||
Gelten die Mehrleistungen auch für Hybride? | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | nein | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Akkumulator | ||||||||||||||||||||||||||
Ist der Akkumulator als Bestandteil des
Versicherungsschutzes in der (Voll-)Kasko integriert? Wird der Begriff "Akkumulator" in den Versicherungsbedingungen erwähnt? |
ja bis 20.000 Euro | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja sofern vom Fahrzeughersteller werkseitig eingebaut | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Akku-Neupreisentschädigung Bei Neuersatz des Akkumulators wird statt dem Wiederbeschaffungswert der Neupreis des Akkus gezahlt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (z. B: 80 %-Regel, Totalschaden) |
ja bis 24 Monate | ja bis 36 Monate | ja bis 12 Monate | ja bis 36 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 24 Monate bei Totalschaden bzw. 12 Monate bei Diebstahl nach Erstzulassung | ja bis 26 Monate | ja bis 30 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 36 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 36 Monate | ja bis 36 Monate | ja bis 36 Monate + ggf. 2.000 Euro (siehe sonstige Leistungen) | nein | nein gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert | ja bis 24 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 48 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 36 Monate | ja bis 24 Monate | ja bis 12 Monate |
Verzicht auf eine Entschädigungskürzung des
Akku-Restwertes bei Akkuaustausch bzw. Akkubeschädigung Die Entschädigungsleistung für den Akkumulator richtet sich häufig nach der Anzahl der Betriebsjahre. |
nein Abzug entsprechend dem Alter und der Abnutzung | ja | nein Abzug im zweiten Jahr: 15 % vom Kaufpreis Abzug ab dem dritten Jahr: jährlich 10 % vom Kaufpreis | ja | nein Abzug ab dem dritten Jahr: jährlich 10 % | nein Abzug im zweiten und dritten Jahr jeweils 20 % vom Neuwert Abzug ab dem vierten Jahr: jährlich 10 % vom Neuwert | nein Abzug ab dem vierten Jahr: jährlich 10 % vom Kaufpreis | nein Abzug jährlich 10 % | nein Abzug ab dem 27. Monat: monatlich 1 % vom Neupreis | nein Abzug ab dem 31. Monat: monatlich 1 % vom Neupreis | nein | ja | nein Abzug im vierten Jahr: 20 % vom Kaufpreis Abzug ab dem fünften Jahr: jährlich 10 % vom Kaufpreis | nein Abzug ab dem vierten Jahr: jährlich 15 % vom Kaufpreis Abzug ab dem fünften Jahr: jährlich 10 % vom Kaufpreis | ja | ja | nein Abzug jährlich: 10 % vom Kaufpreis | nein Abzug ab dem dritten Jahr: jährlich 10 % vom Kaufpreis | nein Abzug ab dem 25. Monat: monatlich 1 % vom Neupreis | nein Abzug ab dem dritten Jahr: 10 % vom Kaufpreis | nein Abzug ab dem dritten Jahr: jährlich 10 % vom Kaufpreis | ja | nein Abzug: jährlich 10 % | nein Abzug ensprechend dem Alter und der Abnutzung | ja | nein Abzug im ersten und zweiten Jahr: 15 % vom Kaufpreis Abzug ab dem dritten Jahr: jährlich 10 % vom Kaufpreis |
Entsorgungskosten des Akkus nach
Fahrzeug-Totalschaden Soweit im Schadensfall ein Dritter dem VN aufgrund - eines Vertrags oder - gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche den Leistungsverpflichtungen des Versicherers vor. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an den Versicherer, wird dieser dem VN gegenüber in Vorleistung treten. |
ja bis 3.000 Euro | ja bis 2.500 Euro | ja bis 2.000 Euro | nein | ja bis 3.000 Euro | ja bis 3.000 Euro | ja bis 2.000 Euro | ja bis 3.000 Euro | ja | ja | ja Entsorgung des Fahrzeugs bis 600 Euro | ja | ja wenn das Ersatzfahrzeug ebenfalls bei der Bayerischen versichert wird | ja bis 2.000 Euro | nein | ja bei Pkw | ja bis 2.000 Euro | ja | ja bis 2.000 Euro | ja wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der SV Sachsen versichert wird | ja | ja bis 20.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja sofern die Entsorgung nicht vom Hersteller oder einem Dritten vorzunehmen ist | ja | opt;die Entsorgung des Akkus ist nicht explizit definiert; Entsorgung des Fahrzeugs bis 600 Euro |
Akku-Allgefahrendeckung Um über die Teil- und Vollkaskoversicherung hinaus gegen sämtliche nicht genannten Ereignisse versichert zu sein, sollte eine All-Risk-Deckung vorhanden sein. Üblicherweise sind weiterhin ausgeschlossen: Konstruktion- oder Materialfehler und chemische Reaktionen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Vollkasko! |
ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | nein | nein | nein | ja | opt;Best-Leistungs-Garantie gegen Zuschlag versicherbar | ja | ja | ja | ja | ja | nein | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Möglichkeit des Akku-Ausschlusses Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz des Akkus gegen einen Prämiennachlass in der Kaskoversicherung auszuschließen, wenn sich der Akku nicht im Eigentum des VN befindet (z. B. bei Akku-Leasing) und ein Dritter verpflichtet ist die Kosten zu übernehmen. |
nein | nein | ja | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | ja |
Schäden | ||||||||||||||||||||||||||
Tierbiss-Folgeschäden Aufgrund des teuren Akkus können die Auswirkungen deutlich gravierender als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sein und sollten deshalb vollumfänglich versichert sein. |
ja bis 5.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja bis 5.000 Euro Austausch der Hochvoltkabel: bis 7.500 Euro | ja | ja | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja inkl. Hochvoltkabel | ja inkl. Hochvoltkabel | ja bis 10.000 Euro | ja bis zum Wiederbeschaffungswert | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja | ja | ja bis 10.000 Euro | ja | ja bis 20.000 Euro Austausch der Hochvoltkabel: unbegrenzt | ja bis 20.000 Euro | ja bis 10.000 Euro | ja | ja | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja bis 5.000 Euro |
Kurzschluss-Folgeschäden Aufgrund des teuren Akkus können die Auswirkungen deutlich gravierender als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sein und sollten deshalb vollumfänglich versichert sein. |
nein | ja bis 20.000 Euro | ja bis 5.000 Euro Austausch der Hochvoltkabel: bis 7.500 Euro | ja bis 3.000 Euro | ja bis 5.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja inkl. Hochvoltkabel | ja inkl. Hochvoltkabel | ja bis 3.000 Euro | ja bis zum Wiederbeschaffungswert | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja | ja bis zum Wiederbeschaffungswert | ja bis 10.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro Austausch der Hochvoltkabel: unbegrenzt | ja bis 20.000 Euro | ja bis 10.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja | ja bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | nein |
Überspannungsschäden durch Blitzschlag Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag sind mitversichert. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung. |
ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja bis 20.000 Euro | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert in TK sind Verkabelung und Bordelektronik bis 7.500 Euro versichert | ja | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | nein Akku ist über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja | ja | ja | ja | ja mittelbarer Blitzschlag bis 20.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | nein | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja | ja (Voraussetzung Vollkasko) | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja bis 20.000 Euro | ja auch mittelbarer Blitzschlag | ja bis 20.000 Euro | nein | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja | ja | ja | ja |
Bedienfehler beim Aufladen des Akkus
(Tiefentladung/Überladung) Falsches Bedienen während dem Aufladen des Akkus ist mitversichert (z.B. Tiefentladung/Überladung) |
ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | nein | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | opt;über die Kasko-Extra-Versicherung (KEX) versicherbar | opt;über die Kasko-Extra-Versicherung (KEX) versicherbar | ja bis 20.000 Euro | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | opt;über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | nein | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert | ja | ja | ja über die Allgefahrendeckung mitversichert |
Rund ums Laden | ||||||||||||||||||||||||||
Wandladestation (Wallbox) Als Wandladestation bzw. Wallbox wird eine an oder in einer Wand befestigte Anschlussmöglichkeit zum Laden von Elektroautos bezeichnet. Es besteht also eine feste Verbindung zu einem Gebäude. |
nein | ja bis 2.500 Euro | nein | nein | ja bis 1.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja bis 3.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja | ja | ja bis 2.500 Euro | ja | ja | nein | ja bis 3.000 Euro | ja | nein | ja bis 1.000 Euro | ja wenn unter Verschluss gehalten | ja | ja | ja bis 3.000 Euro | nein |
Tragbare Ladestationen Als Alternative zu Wandladestationen dienen mobile Ladestationen. Diese können nicht nur an einem festen Ort genutzt, sondern auch mit dem Fahrzeug mitgeführt werden, um unterwegs neben den Lademöglichkeiten an Stromtankstellen Fahrzeuge laden zu können. |
nein | nein | ja | nein | ja bis 1.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja bis 20.000 Euro | ja | ja bis 1.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | nein | ja | ja | ja | ja | ja | ja wenn unter Verschluss gehalten; bis 3.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja | ja bis 1.000 Euro | ja wenn unter Verschluss | nein | ja | ja bis 3.000 Euro | ja wenn unter Verschluss gehalten |
Induktionsladeplatte Für eine größere Reichweite können Autos auch während der Fahrt per Induktion geladen werden. Das ermöglicht Fahrten über hunderte von Kilometern, ganz ohne Ladestopp. Fährt ein Elektroauto mit maximal 100 km/h darüber, wird es mit 20 Kilowatt geladen. |
nein | ja bis 2.500 Euro | nein | nein | nein | nein | ja bis 20.000 Euro | ja bis 3.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | ja bis 1.000 Euro | nein | ja | nein | nein | nein | nein | nein | ja bis 3.000 Euro | nein | nein | ja bis 1.000 Euro | ja wenn unter Verschluss | nein | nein | ja bis 3.000 Euro | nein |
Ladekabel Um den Akku des Fahrzeugs problemlos zu Hause und an öffentlichen Ladestationen mit Strom betanken zu können, wird ein passendes Ladekabel benötigt. |
ja zusätzlicher Schutz bei Entwendung während des Ladevorganges | ja | ja bis 1.500 Euro | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja zusätzlicher Schutz bei Entwendung während des Ladevorganges | ja | ja wenn unter Verschluss gehalten | ja | ja | ja | ja wenn unter Verschluss gehalten | ja | ja | ja | nein |
Ladekarte Nach dem Kauf eines Elektroautos benötigt man eine Ladekarte. Diese bietet einen universellen Zugang zu fast allen Ladestationen in Europa. |
nein | nein | nein | nein | nein | nein | ja | nein | ja bis 100 Euro | ja bis 100 Euro | ja bis 100 Euro | ja bis 100 Euro | nein | nein | nein | ja zusätzlicher Schutz bei unberechtigte Nutzung bis 100 Euro | nein | ja bis 100 Euro | ja bis 100 Euro | ja | ja | nein | nein | ja | ja | nein |
Zusatzleistungen | ||||||||||||||||||||||||||
Wertminderungsausgleich bei Beschädigung Manche Kaskoschäden am Auto lassen sich trotz bester Reparaturen nicht ausbügeln. Tritt dies auf, verliert das Fahrzeug an Wert. Selbst wenn alle Schäden behoben wurden, muss der Verkäufer mit einem Wertverlust rechnen, da das Fahrzeug als Unfallfahrzeug gilt. |
nein | ja bis zu 10 % der Reparaturkosten | ja bis zu 10 % der Reparaturkosten | ja bis zu 15 % der Reparaturkosten | nein | nein | ja 5 % der Reparaturkosten | nein | ja 10 % der Reparaturkosten | ja 10 % der Reparaturkosten | ja 5 % der Reparaturkosten | ja bis zu 10 % der Reparaturkosten | nein | ja 5 % der Reparaturkosten | nein | ja 10 % der Reparaturkosten | nein | ja Höhe richtet sich nach BVSK | nein | ja bis zu 10 % der Reparaturkosten | nein | nein | ja 5 % der Reperaturkosten | ja 5 % der Reparaturkosten | opt;bis zu 12,5 % der Reparaturkosten (im Rahmen des Bausteins Kasko+) | nein |
Pannenhilfe bei
Akku-Entladung/-fehler/-beschädigung (Voraussetzung: Abschluss eines
Schutzbriefes) Das nicht vorsätzliche Entladen des Akkus wird als Panne gewertet und ist somit versichert. |
ja | ja | ja | ja | ja Wiederherstellung durch Pannenhilfsfahrzeug unbegrenzt, in Eigenregie bis 100 Euro; Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt durch Basler Assistance unbegrenzt, in Eigenregie bis 150 Euro | ja | ja | ja Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bei Hybriden bis 150 Euro und Abschleppkosten bis 200 Euro; bei entladenem Antriebsakku: E-Fahrzeug Abschleppen bis 300 Euro zur nächsten Ladestation, ansonsten Regelung unter A.4.5.1 bzw. A.4.5.2 | ja | ja | nein | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Hacker- und Cyberangriffe (Voraussetzung:
Abschluss einer Vollkasko) Der technische Fortschritt macht das Autofahren um ein Vielfaches sicherer und verbessert den Fahrkomfort. Andererseits steigt dadurch die Gefahr, dass Fremde unberechtigt in die Software eindringen, Programme verändern und so z. B. die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen. |
ja | ja | ja | opt;nur bei mut- und böswilliger Beschädigung mitversichert | ja inkl. Umprogrammierung/Aufspielen neuer Software bis 1.000 Euro | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | nein | ja | ja | ja | ja | ja | nein | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Sonstige Zusatzleistungen Gibt es weitere, nennenswerte Leistungen im jeweiligen Tarif bezüglich Mehrleistungen für Elektrofahrzeuge? |
nein | ja - Übernahme der Kosten für die Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung sowie Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis 1.500 Euro (bei Beauftragung/Zustimmung durch die Allianz) - Übernahme der Kosten für die Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Voraussetzung ist, dass dies erfolgt, um eine drohende Entzündung zu verhindern. - Übernahme der Kosten für eine Fahrzeugabstellung für bis zu 14 Tage. Voraussetzung: die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern und es wird dabei der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten. | ja Übernahme der Kosten für die Zustandsdiagnostik (Restkapazitätsprüfung, Inspektion) und Restwertermittlung Abschlepp- bzw- Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis 1.500 Euro | nein | nein | nein | nein | nein | ja - Mobilitätspauschale bei Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden: max. 14 Tage á 35 Euro - Wechselprämie von 2.000 Euro, wenn der VN im Zuge der Neupreisentschädigung für einen Verbrenner-Pkw (nicht Hybrid) auf einen neuen Elektro-Pkw als Ersatzfahrzeug umsteigt und dieser bei R+V-Gruppe (KH und VK) versichert war und bleibt | ja - Mobilitätspauschale bei Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden: max. 14 Tage á 35 Euro - Wechselprämie von 2.000 Euro, wenn der VN im Zuge der Neupreisentschädigung für einen Verbrenner-Pkw (nicht Hybrid) auf einen neuen Elektro-Pkw als Ersatzfahrzeug umsteigt und dieser bei R+V-Gruppe (KH und VK) versichert war und bleibt | nein | ja Übernahme der Kosten für die Zustandsdiagnostik (Restkapazitätsprüfung, Inspektion) und Restwertermittlung sowie der Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis 1.500 Euro (bei Beauftragung/Zustimmung durch die Dialog) | ja Ausfalldeckung bei Miete und Leasing des Antriebs-Akkumulators Ergänzend zu A.2.5 der AKB erstatten wir die anteiligen Miet- oder Leasingraten für den Antriebs-Akkumulator, sofern der Fahrzeugbetrieb durch ein versichertes Schadenereignis nicht möglich ist und sich das versicherte Fahrzeug zur Reparatur in einer Werkstatt befindet. Die Erstattung ist auf maximal 3 Monate begrenzt. Bei einer Reparaturdauer von länger als 4 Wochen ist ein Reparaturablaufplan durch die reparierende Werkstatt vorzulegen. Transportmittelunfall Versichert sind Schäden bei der Beförderung des Fahrzeugs mit einem geeigneten Transportmittel, welche durch einen Unfall des Transportmittels entstehen | ja Schäden durch unsachgemäßes Abschleppen durch einen gewerblichen Abschlepper (z. B. Abschleppunternehmen oder Werkstatt) sind bis 20.000 Euro versichert. | ja - Entfall der SF-Klassen - ein Selbstbehalt für alle Schäden - Jährliche Prämienrückgewähr: 15 % der Jahresnettoprämie (bei Schadenfreiheit, ungekündigter und ununterbrochener Vertrag) - Monatliches Kündigungsrecht - Unbeschränkter Fahrerkreis | ja bei einem Totalschaden erfolgt zusätzlich zum Neu-/Kaufpreis eine Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro, sofern das bisher versicherte Fahrzeug nicht ausschließlich ein Elektro- oder Wasserstofffahrzeug gewesen ist und durch ein erstmalig zugelassenes reines Elektro- oder Wasserstofffahrzeug ersetzt wird, welches bei der Itzehoer versichert wird | nein | nein | nein | ja Mobilitätspauschale bei Totalschaden: max. 10 Tage á 20 Euro Mobilitätspauschale bei Entwendung: max. 1 Monat á 20 Euro | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
Bildquelle: www.autohaus-huf.de