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Umweltschadenversicherung

Umweltschutz ist ein erklärtes Staatsziel. Der Erhalt der Natur in seiner Artenvielfalt ist auch für weitere Generationen wichtig. Schädigt man durch betriebliche Anlagen oder den Geschäftsbetrieb das empfindliche Gleichgewicht der Natur, werden Artenschutz- und Umweltamt schnell aktiv. Auflagen, um den zerstörten Ursprungszustand wieder herzustellen, unterliegen keinen Summenbegrenzungen. Als Firmeninhaber sollte man das Thema Umweltschaden daher nicht leichtfertig abtun. Hier lauert ein enormes Gefahrenpotential für die Existenz Ihrer Firma!

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