Rückrufaktionen kennt man vor allem aus der KFZ-Industrie. Über Kundenanschreiben und über die Medien werden dort Halter eines bestimmten Modells, eines bestimmten Fertigungszeitraums in die Werkstatt gebeten, um Nachbesserungen vorzunehmen. Auch Lebensmitteldiscounter tauchen häufiger mit einzelnen Produkten im Fernsehen auf und bitten um Rückgabe oder Umtausch. Grund für diese Aktivität ist die Produktbeobachtungspflicht, die sich aus der Produzentenhaftung ergibt – und man möchte natürlich auch größeren Schaden abwenden, der durch Schadenersatzansprüche Geschädigter und Imageverlust entstehen kann. Die Kosten dieser Rückrufaktionen können über eine Rückrufkostenversicherung aufgefangen werden.
Home /