Die private Altersvorsorge ist eine in der Ansparphase ungeförderte Vorsorgeform. Leistungen kapitalgedeckter Lebens- oder Rentenversicherungen der 3. Schicht sind jedoch in der Auszahlphase steuerlich privilegiert, sofern die steuerlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Da die private Altersvorsorge staatlich nicht unmittelbar gefördert wird, unterliegt diese auch keinen diesbezüglichen Restriktionen und bietet somit die größtmögliche Flexibilität. Vorteilhaft ist zudem, dass der Status in den Sozialversicherungssystemen keine Rolle spielt.
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