Tierhalterhaftpflichtversicherung

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf den Tierhalter zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

  • Broschüre:
Nach oben scrollen